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Richtlinie zur Registrierung von Firmennamen für Unternehmen in Hongkong

Aktualisierte Zeit: 27 Dec, 2018, 17:09 (UTC+08:00)

A- Allgemeine Anforderungen an Firmennamen in Hongkong

1. Ein Unternehmen kann mit einem englischen Namen, einem chinesischen Namen oder einem englischen Namen und einem chinesischen Namen registriert sein. Ein Firmenname mit einer Kombination aus englischen Wörtern / Buchstaben und chinesischen Schriftzeichen ist nicht zulässig.
2. Ein englischer Firmenname in Hongkong muss mit dem Wort „Limited“ und ein chinesischer Firmenname mit dem Zeichen „有限公司“ enden.
3. Ein chinesischer Firmenname sollte traditionelle chinesische Schriftzeichen (繁體字) enthalten, die im Kang Xi Dictionary (康熙字典) oder Ci Hai Dictionary (辭海) sowie im internationalen Kodierungsstandard ISO 10646 enthalten sind. Vereinfachte chinesische Schriftzeichen werden nicht akzeptiert.

B- Umstände, unter denen ein Firmenname NICHT registriert wird

Im Allgemeinen wird ein Firmenname nicht registriert, wenn -

(a) es derselbe wie ein Name ist, der im Index der Firmennamen des Registrars erscheint;
(b) es derselbe wie der Name einer Körperschaft ist, die gemäß einer Verordnung gegründet oder gegründet wurde;
(c) nach Ansicht des Kanzlers seine Verwendung eine Straftat darstellen würde; oder
(d) Nach Ansicht des Kanzlers dies beleidigend ist oder auf andere Weise dem öffentlichen Interesse widerspricht .

Bei der Feststellung, ob ein Firmenname mit einem anderen identisch ist -

  • Folgendes wird nicht berücksichtigt -

(i) der bestimmte Artikel, bei dem es sich um das erste Wort des Namens handelt (z. B. The ABC Limited = ABC Limited)

(ii) die Endwörter oder Ausdrücke "Gesellschaft", "und Gesellschaft", "Gesellschaft mit beschränkter Haftung", "und Gesellschaft mit beschränkter Haftung", "Gesellschaft mit beschränkter Haftung", "unbegrenzt", "Aktiengesellschaft", ihre Abkürzungen und die Endzeichen "公司 ”,“ 有限公司 ”,“ 無限 公司 ”und“ 公眾 有限公司 ”(z. B. ABC Company Limited = ABC Limited = ABC Co., Limited; 甲乙丙 有限公司 = 甲乙丙 公眾 有限公司)

(iii) Art oder Fall von Buchstaben, Leerzeichen zwischen Buchstaben, Akzentzeichen und Satzzeichen (z. B. ABC Limited = abc Limited)

  • Die folgenden Wörter und Ausdrücke werden als gleich angesehen -
  • "und und "&"
  • "Hong Kong", "Hongkong" und "HK"
  • "Fernost" und "FE"
  • (zB ABC Hong Kong Limited = ABC Hongkong Limited = ABC HK Limited)
  • Zwei chinesische Schriftzeichen werden als gleich angesehen, wenn der Registrar angesichts der Verwendung der beiden Schriftzeichen in Hongkong davon überzeugt ist, dass sie vernünftigerweise austauschbar verwendet werden können (z. B. 恆 = 恒; 峯 = 峰: 匯 = 滙).

Guideline on Registration of Company Names for Hong Kong Companies

C- Firmennamen, die vor der Registrierung genehmigt werden müssen

  • Die vorherige Genehmigung des Registrars ist für einen Firmennamen erforderlich -

(a) dass nach Ansicht des Kanzlers wahrscheinlich der Eindruck entsteht, dass das Unternehmen in irgendeiner Weise mit der zentralen Volksregierung oder der Regierung der Sonderverwaltungsregion Hongkong oder einer Abteilung oder Behörde einer der beiden Regierungen verbunden ist. Ein solcher Firmenname ist nur zulässig, wenn davon ausgegangen wird, dass das betreffende Unternehmen eine echte Verbindung zur zentralen Volksregierung oder zur Regierung der Sonderverwaltungsregion Hongkong hat. Die Verwendung von Wörtern wie "Abteilung" (部門), "Regierung" (政府), "Kommission" (公署), "Büro" (局), "Föderation" (聯邦), "Rat" (議會), "Behörde" ”(委員會) würde im Allgemeinen eine solche Verbindung implizieren und wird normalerweise nicht genehmigt;

(b) die eines der Wörter oder Ausdrücke enthält, die in der Firmenbestellung (Wörter und Ausdrücke in Firmennamen) (Kap. 622A) angegeben sind (siehe Anhang A);

(c) der Name derselbe ist wie ein Name, für den der Kanzler eine Anweisung zur Namensänderung gemäß §§ 108, 109 oder 771 der Gesellschaftsverordnung oder §§ 22 oder 22A der Vorgängerverordnung (dh der Gesellschaftsverordnung) gegeben hat ( Kap. 32) in der jeweils gültigen Fassung vor dem Inkrafttreten der Gesellschaftsverordnung (Kap. 622) am oder nach dem 10. Dezember 2010.

  • Antragsteller sollten den Registrar bezüglich der oben genannten Arten von Namen um Rat fragen und schriftlich die Zustimmung zur Verwendung dieser Namen beantragen, bevor die Dokumente, die die Aufnahme oder Namensänderung beantragen, zur Registrierung geliefert werden. Anträge sind an die Abteilung für neue Unternehmen eines Unternehmensregisters im 14. Stock, Queensway Government Offices, 66 Queensway, Hongkong, zu richten.

D- Firmennamen mit Wörtern und Ausdrücken, die von anderen Gesetzen abgedeckt werden

In einigen Fällen unterliegt die Verwendung bestimmter Wörter und Ausdrücke in Firmennamen anderen Gesetzen. Ihre missbräuchliche Verwendung stellt eine Straftat dar. Das Folgende sind einige Beispiele -
(a) Nach der Bankenverordnung (Kap. 155) ist es strafbar, „Bank“ (銀行) ohne Zustimmung der Hong Kong Monetary Authority in einem Firmennamen zu verwenden.
(b) Nach der Wertpapier- und Futures-Verordnung (Kap. 571) darf keine andere Person als die darin definierte Börsengesellschaft (交易所) den Titel „Börse“ (證券交易所) oder „Einheitliche Börse“ (聯合 交易) verwenden所) oder andere Variationen. Ein Verstoß gegen die Bestimmung stellt eine Straftat dar.
(c) Es ist auch eine Straftat, für eine andere juristische Person als eine Unternehmenspraxis im Sinne der Berufsprüferverordnung (Kap. 50), die Beschreibung „Wirtschaftsprüfer (praktizierend)“ in ihren Namen aufzunehmen oder in Verbindung mit ihrem Namen zu verwenden. , "Wirtschaftsprüfer" oder "Wirtschaftsprüfer" oder die Initialen "CPA (praktizierend)", "CPA" oder "PA" oder die Zeichen "執業 會計師", "會計師", "註冊 核 數 師", "核 數"師 ”oder“ 審計 師 ”.
Antragsteller sollten sicherstellen, dass Wörter oder Ausdrücke, die in Firmennamen verwendet werden, nicht gegen Gesetze von Hongkong verstoßen. Gegebenenfalls sollten Antragsteller die zuständige Stelle um Rat bezüglich der Verwendung von Wörtern oder Ausdrücken bitten, die Einschränkungen unterliegen.

E- Verzichten Sie auf das Wort „Limited“ im Namen eines Unternehmens

Ein Unternehmen, das eine Lizenz nach § 103 der Gesellschaftsverordnung beantragen möchte, um auf das Wort „Limited“ und / oder die Zeichen „有限公司“ in seinem Namen zu verzichten (entweder bei Gründung oder bei Namensänderung durch besonderen Beschluss), kann Weitere Informationen finden Sie in den Leitlinien zu „Antrag auf Erteilung einer Lizenz zum Verzicht auf das Wort„ Limited “im Namen eines Unternehmens“.

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