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Investment Dealer (Broker)

Das Securities Act 2005 und die darin enthaltenen Regeln und Vorschriften ermöglichen die Gründung und Lizenzierung von Investment Dealer-Unternehmen auf Mauritius. Diese sind besonders vorteilhaft für weltweit tätige Maklerhäuser. Mauritius hat den Vorteil eines modernen und flexiblen Wertpapiergesetzes, stellt innerhalb einer angemessenen Zeit klare Investment Dealer-Lizenzen aus, erfordert eine angemessene Mindestkapitalanforderung, erhebt angemessene Lizenzgebühren und hat einen niedrigen Steuersatz. Mauritius ist einer der besten Orte, um Kosten für Maklerhäuser zu sparen und gleichzeitig die Vielfalt der Dienstleister im Land zu genießen.

Zeitrahmen Von 2-4 Monaten
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Hervorragende Vorteile

  • Niedriges Unternehmen von nur 3% für Ihr FX-Unternehmen
  • Schneller Genehmigungs- und Antragsprozess
  • 100% westlicher Standard im rechtlichen Rahmen
  • 100% weiße Liste international gelistet
  • Fantastische Bankinfrastruktur
  • Garantierte vollständige Eröffnung eines Bankkontos mit Konten in mehreren Währungen (auch für Drittmittel von Kunden geeignet)
  • Keine Probleme, Partnerschaften mit ausländischen Maklerinstituten oder Liquiditätsanbietern zu arrangieren.
  • Mauritius ist Mitglied der ESAAMLG. Die Bewertung der Umsetzung von Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML / CFT) in Mauritius wurde vom Internationalen Währungsfonds (IWF) durchgeführt und seit 2008 von der ESAAMLG verabschiedet.
  • Englisch ist neben Französisch auch Geschäfts- und Handelssprache
  • Nur 2 Stunden Zeitunterschied zu Mitteleuropa - strategisch gesehen können Sie Europa, Asien und die USA innerhalb eines Werktages erreichen

Ein Investment Dealer (Broker) ist berechtigt:

  • Aufträge für Kunden ausführen;

  • Kundenportfolios verwalten; und

  • Beratung von Kunden bei Wertpapiergeschäften.

Gesetzliche Anforderungen in Mauritius

Bedarf Beschreibung
Allgemeines
Firmenfahrzeug erlaubt

Kategorie 1 Global Business Company

Büro in Mauritius Nein
Grundkapital oder gleichwertig
Mindesteinzahlungskapital Keiner
Direktoren
Mindestanzahl 2
Corporate Directorship erlaubt Corporate directorship allowed
Lokaler Direktor erforderlich Local director required
Aktionäre
Mindestanzahl 2
Firmenaktionär erlaubt Corporate shareholder allowed
Lokaler Aktionär erforderlich Nein
Dienstleister erforderlich
Firmensekräterin Company Secretary

Antrag auf Erteilung einer Lizenz als Investment Dealer

  • Die Person, die eine Lizenz als Investmenthändler beantragt, muss die folgenden Informationen und Dokumente beim FSC einreichen:
    • Beglaubigte Kopie des Beschlusses des Verwaltungsrates, mit dem zwei Mitglieder des Verwaltungsrates ermächtigt werden, den Antrag zu unterzeichnen und einen verantwortlichen Beamten und einen für eine Zweigstelle zuständigen Manager zu ernennen;
    • Kopie der Verfassung oder eines ähnlichen Gründungsdokuments;
    • Eine vollständige Beschreibung der vorgeschlagenen Aktivitäten: Art der angebotenen Kunden, Produkte und Dienstleistungen (Maklergeschäfte, GUS-Wertpapiere, Portfoliomanagement usw.);
    • Höhe, Art und Verteilung der Aktien des Antragstellers, einschließlich der Liste der Aktionäre und der Anzahl der direkt oder indirekt gehaltenen Aktien;
    • Wenn der Antragsteller Portfoliomanagementdienste anbieten möchte, muss eine Kopie eines Vertragsmodells zwischen dem Investmenthändler und dem Kunden unterzeichnet werden.
    • Gegebenenfalls Kopie des Vertrags über den Internethandel;
    • Kopie des Handbuchs für interne Verfahren;
    • Einzelheiten zur Mitgliedschaft, zu Anträgen auf Mitgliedschaft oder Beteiligung an einer Wertpapierbörse, einer Clearing- und Abwicklungsfazilität, einem Wertpapierhandelssystem oder einer Selbstregulierungsorganisation oder zu Anträgen auf Mitgliedschaft;
    • Eine detaillierte Beschreibung der Systeme und Verfahren zur Verhinderung von Interessenkonflikten, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung;
    • Persönliches Fragebogenformular, das in den FSC-Regeln für jeden leitenden Angestellten oder vorgeschlagenen leitenden Angestellten, Aktionär und wirtschaftlichen Eigentümer des Antragstellers angegeben ist.

  • Vorbehaltlich des Absatzes 3 können in dem Fall, in dem die Person, die die Lizenz beantragt, noch nicht rechtmäßig konstituiert ist, die Informationen oder Dokumente, die für eine gesetzlich konstituierte Person gelten würden, in Entwurfsform eingereicht werden.
  • In dem in Absatz 2 genannten Fall erteilt der FSC die grundsätzliche Genehmigung einer Lizenz nur, und die Lizenz wird erst erteilt, wenn der FSC das endgültige Ergebnis erhalten hat
Application for a License as an Investment Dealer

Lizenzbedingungen für Investment Dealer (Broker)

Die Financial Services Commission („FSC“) erteilt keine Lizenz für Investment Dealer (Broker), es sei denn, der Antragsteller erfüllt alle Anforderungen der Securities (Licensing) Rules 2007 und insbesondere die angegebene Mindestanforderung an das unbeeinträchtigte Kapital .

Mindestangaben für unbeeinträchtigte Kapitalanforderungen für Investment Dealer (Broker)

  • Vorbehaltlich des Absatzes 2 muss der Antragsteller für eine Investment Dealer (Broker) -Lizenz ein Mindestmaß an unbeeinträchtigtem Kapital von MUR700.000 (Rs) oder einem gleichwertigen Betrag vorhalten
  • Das angegebene nicht beeinträchtigte Mindestkapital ist vollständig eingezahlt und es ist kein Betrag fällig oder zahlbar.
  • Der Lizenznehmer hat den FSC unverzüglich zu informieren, wenn sein angegebenes Mindestmaß an unbeeinträchtigtem Kapital unter das erforderliche Minimum fällt
Licensing conditions for Investment Dealer (Broker)

Leistungsumfang

Finanzdienstleistungen umfassen:

  • Halten, Investieren und Verwalten von Geld-, Wertpapier- und Anlageportfolios im Auftrag Dritter
  • Aktien oder Aktien des Aktienkapitals einer Gesellschaft, unabhängig davon, ob sie auf Mauritius oder anderswo eingetragen sind, außer einer kollektiven Kapitalanlage;
  • Schuldverschreibungen, Schuldverschreibungen, Darlehensaktien, Anleihen, Wandelanleihen oder ähnliche Instrumente;
  • Optionsscheine, Optionen oder Interessen in Bezug auf die in den Absätzen (a) und (b) genannten Wertpapiere;
  • Schatzwechsel, Darlehensbestände, Anleihen und andere Instrumente, die eine Verschuldung begründen oder anerkennen und von oder im Auftrag oder garantiert von der Regierung der Republik Mauritius oder der Regierung eines anderen Landes, einer örtlichen Behörde oder einer Behörde, wie vorgeschrieben, ausgestellt werden ;;
  • Anteile an, Wertpapiere oder Rechte zur Teilnahme an einem Organismen für gemeinsame Anlagen;
  • Hinterlegungsscheine oder ähnliche Instrumente;
  • Optionen, Futures, Terminkontrakte und andere Derivate auf Wertpapiere oder Rohstoffe;
Scope of Service
FAQs

FAQs

1. Was ist globales Geschäft?

Global Business (GB) ist ein Rahmen, der auf Mauritius einem ansässigen Unternehmen zur Verfügung steht, das vorschlägt, Geschäftsaktivitäten außerhalb von Mauritius durchzuführen. GB wird von der Financial Services Commission (FSC) gemäß Section 71 (1) des Financial Services Act 2007 (FSA) reguliert. Es gibt zwei Kategorien von Global Business-Lizenzen:

  • Kategorie 1 Global Business License (GBL1);
  • Kategorie 2 Global Business License (GBL2).
2. Was ist die Unternehmensanforderung für Investment Dealer in Abschnitt 2.2?

Unternehmensanforderung:

  • Gründungsurkunde;
  • Bescheinigung über den aktuellen Stand (falls zutreffend);
  • Eine beglaubigte Kopie einer Lizenz / Registrierung / Autorisierung;
  • Liste der kontrollierenden Aktionäre und Direktoren;
  • Neueste geprüfte Abschlüsse;
  • Unternehmensprofil - falls die zuletzt geprüften Konten nicht verfügbar sind;
  • Bestätigung des Antragstellers / der Verwaltungsgesellschaft, dass sie CDD-Dokumente über die kontrollierenden Anteilseigner der Körperschaft aufbewahrt und diese der Kommission zur Verfügung stellt.
3. Was sind die Aktivitäten, die Investment Dealer

Laut dem FSC Investment Dealer (Broker) für Abschnitt 2.2 können folgende Aktivitäten durchgeführt werden:

  • Verfahren in Bezug auf Onboarding und Risikoprofilierung von Kunden;
  • Angaben zur zu verwendenden Handelsplattform;
  • Prozess- und Transaktionsfluss;
  • Ausführung von Geschäften;
  • Details zu Handelsbestätigungen an Kunden;
  • Details zur Überwachung der Kundenaktivität.
4. Was sind die Mindestkapitalanforderungen für Investment Dealer?

Der Antragsteller muss ein Mindestmaß an unbeeinträchtigtem Kapital von mauritischen Rupien von 7 00.000 oder einen entsprechenden Betrag vorhalten und diesbezügliche Nachweise vorlegen.

Für ein globales Unternehmen sollte Folgendes eingereicht werden:

  • Eine Verpflichtung, dass der Antragsteller jederzeit das vorgeschriebene Mindestmaß an unbeeinträchtigtem Kapital einhält (derzeit 700.000 MUR oder ein Gegenwert in einer anderen Währung).
  • Eine Verpflichtung, dass der Antragsteller seine Geschäftstätigkeit, seinen Handel oder seine Verbindlichkeiten nicht aufnimmt, bevor er sein nicht beeinträchtigtes Mindestkapital von 700.000 MUR erreicht hat
  • Eine Zusage, dass innerhalb eines Monats nach Erteilung der Lizenz der Nachweis erbracht wird, dass der Erlös aus der Aktienemission in Höhe von 700.000 MUR oder einem entsprechenden Betrag dem Bankkonto des Antragstellers gutgeschrieben wurde, wird der Kommission vorgelegt.

Für ein inländisches Unternehmen, das eine Lizenz für einen Investmenthändler (Full-Service-Händler ohne Underwriting) beantragt, sollte Folgendes eingereicht werden:

  • Der Antragsteller sollte sicherstellen, dass das angegebene Kapital von 700.000 MUR vor Erteilung der Lizenz injiziert wird.
  • Beglaubigte Kopien der gesetzlichen Einreichungen in Bezug auf das Grundkapital.
  • Bestätigung, dass das angegebene Kapital vollständig eingezahlt ist
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