Geistiges Eigentum von Gibraltar - Warenzeichen
Markenzeichen sind Buchstaben, Wörter, Namen, Unterschriften, Etiketten, Geräte, Tickets, Formen und Farben oder eine beliebige Kombination dieser Elemente. Es wird als Zeichen verwendet, um Ihre Geschäftsgüter oder Dienstleistungen von denen anderer Händler zu unterscheiden.
Gibraltar ist Mitglied des Madrider Protokolls, die ursprünglichen Anträge können dort nicht gestellt werden. Gemäß Abschnitt 3 des Markengesetzes werden jedoch nur die Marken, die im Vereinigten Königreich gemäß dem Markengesetz von 1994 (dem Gesetz von 1994) durch das britische Amt für geistiges Eigentum registriert wurden, durch das Gibraltar Companies House erweitert, um in Gibraltar wirksam zu werden. Das Markenregister in Gibraltar führt ein Register aller Marken, die der Öffentlichkeit zugänglich sind. Da Gibraltar Mitglied der EU ist, fällt es auch unter die Verordnung (EU) Nr. 40/94 des Rates über die Gemeinschaftsmarke, in der es möglich ist, eine einzige Markenregistrierung zu erhalten, die im gesamten Gebiet der EU wirksam ist.
Registrierung einer Marke des Madrider Protokolls zur Bezeichnung des Vereinigten Königreichs
Nach dem Gesetz von 1994 und Abschnitt 3 des Markengesetzes ist eine Marke des Madrider Protokolls, die das Vereinigte Königreich bezeichnet, wirksam, da eine britische Registrierung in Gibraltar registriert werden kann. Die folgenden Dokumente müssen an die Registrierung übermittelt werden:
- Antrag auf Eintragung einer Marke (Form 1).
- Beglaubigte Vertretung der Marke. Bescheinigung des Rechnungsprüfers des britischen Patentamts (unter seinem Titel als Registrar of Trademarks) mit vollständigen Angaben zur Registrierung der Marke.
- Zwei Abzüge der Marke, wenn die Marke ein eingetragenes Gerät ist.
Die Registrierungsbescheinigung wird gemäß Abschnitt 5 des Markengesetzes ausgestellt.
Registrierung einer Marke des Madrider Protokolls zur Bezeichnung der EU
Der Registrar of Trademarks ermöglicht die Registrierung einer Marke der Europäischen Union und einer Marke des Madrider Protokolls zur Bezeichnung der EU in Gibraltar. Sie folgen den Produkten für die Registrierung von britischen Marken.
Wenn das Register die offiziellen Unterlagen verlangt, akzeptiert es das Original oder eine beglaubigte Kopie des Amtes für geistiges Eigentum der Europäischen Union (EUIPO) oder des Internen Büros der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO).
Normalerweise dauert der Eingriff je nach Fall zwischen 6 und 12 Monaten.
Erneuerung der Markenregistrierung in Gibraltar
Eine Markenregistrierung in Gibraltar ist 10 Jahre ab dem Anmeldetag gültig. Die Registrierung kann für einen Zeitraum von 10 Jahren verlängert werden. Wir müssen die folgenden Dokumente an das Register liefern:
- Mitteilung über die Verlängerung durch den eingetragenen Inhaber (Formblatt 4).
- Bescheinigung des Registrars in Großbritannien, dass die Marke erneuert wurde.
Anschließend wird vom Registrar eine Verlängerungsbescheinigung ausgestellt.