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Die Sitzungen der Direktoren und Aktionäre einer Anguilla IBC können auch durch schriftlichen Beschluss abgehalten werden. All dies liegt im Ermessen des Unternehmens. Die Regeln der Gesellschafterversammlung können bei der Gründung der Gesellschaft in den Gesetzen der Gesellschaft, im Gesellschaftsvertrag und in der Satzung festgelegt werden. Wenn es zweckmäßig ist oder der Inhaber der Gesellschaft dies wünscht, kann die Versammlung auf jede rechtliche Art und Weise dann auch durch schriftlichen Beschluss erfolgen.
In Anguilla ist es vollkommen legal und das macht diese Gerichtsbarkeit für alle Arten von Geschäftsinhabern und Direktoren geeignet.
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