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Ein Offshore- Unternehmen in Hongkong unterliegt denselben Berichtspflichten wie ein Unternehmen in Hongkong . Grundvoraussetzung ist, dass das Unternehmen ein Geschäft in HK beim Gewerbeanmeldeamt des IRD registrieren und ihm eine Gewinnsteuererklärung vorlegen muss.
Wenn das Unternehmen für ein Veranlagungsjahr steuerpflichtige Gewinne erzielt, aber keine Erklärung vom IRD erhalten hat, muss es das IRD innerhalb von 4 Monaten nach Ablauf des Basiszeitraums für dieses Veranlagungsjahr schriftlich über seine Haftung informieren.
Darüber hinaus muss das Unternehmen ausreichende Aufzeichnungen (in englischer oder chinesischer Sprache) führen, damit die bewertbaren Gewinne leicht ermittelt werden können, und die Aufzeichnungen müssen nach Abschluss der entsprechenden Transaktionen mindestens sieben Jahre lang aufbewahrt werden.
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