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Gemäß den Unternehmensgründungsgesetzen von Hongkong muss jedes in Hongkong gegründete Unternehmen, sofern nicht ausdrücklich davon ausgenommen, seine geprüften Konten zusammen mit seiner Gewinnsteuererklärung jährlich beim Inland Revenue Department von Hongkong einreichen.
Der Wirtschaftsprüfer muss Mitglied der Hong Kong Society of Accountants sein und über ein Praktikumszertifikat verfügen.
Es ist nicht erforderlich, Konten beim Unternehmensregister einzureichen.
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