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  • Alle GmbH und börsennotierten AG müssen ihre Aktionäre öffentlich bekannt geben;
  • Kartellgesetze hindern in der Schweiz ansässige Unternehmen daran, Verträge abzuschließen, die Kartelle oder Monopole bilden. Für M & A-Angelegenheiten muss die Genehmigung eingeholt werden.
  • Die Schweiz schreibt der Mehrheit der Vorstandsmitglieder einer Schweizer AG vor, entweder Einwohner oder Staatsbürger zu sein.
  • Eine Schweizer AG kann Inhaberaktien nur ausgeben, wenn das gesamte Grundkapital (110.000 US-Dollar) vollständig eingezahlt ist. Eine Switzerland LLC (GmbH) kann keine Inhaberaktien ausgeben;
  • Das in der Schweiz ansässige Unternehmen muss sicherstellen, dass innerhalb von 6 Monaten nach Jahresende eine Hauptversammlung abgehalten wird.
  • In der Schweiz ansässige Unternehmen müssen für ausländische Arbeitnehmer, die keinen ständigen Wohnsitz im Land haben, Lohnsteuern zahlen.

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