Wir werden Sie nur über die neuesten und aufschlussreichsten Neuigkeiten informieren.
Ja. Ein Vorstandsbeschluss muss von den Direktoren des Unternehmens ausgearbeitet und unterzeichnet und offiziell beim Unternehmensregister des Gründungslandes eingereicht werden.
Die neuen Aktionäre müssen eine Kopie ihres Passes, einen Nachweis der ständigen Wohnadresse, der Telefon- / Faxnummer und der E-Mail-Adresse sowie einen unterschriebenen Brief vorlegen, aus dem hervorgeht, dass sie Aktionär der Gesellschaft werden möchten.
Wir sind immer stolz darauf, ein erfahrener Finanz- und Unternehmensdienstleister auf dem internationalen Markt zu sein. Wir bieten Ihnen als geschätzten Kunden den besten und wettbewerbsfähigsten Wert, um Ihre Ziele in eine Lösung mit einem klaren Aktionsplan umzuwandeln. Unsere Lösung, Ihr Erfolg.