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Ja. Ein Vorstandsbeschluss muss von den Direktoren des Unternehmens ausgearbeitet und unterzeichnet und offiziell beim Unternehmensregister des Gründungslandes eingereicht werden.
Die neuen Direktoren müssen eine Kopie ihres Passes, einen Nachweis der ständigen Privatadresse, der Telefon- / Faxnummer und der E-Mail-Adresse sowie einen unterschriebenen Brief vorlegen, aus dem hervorgeht, dass sie Direktor des Unternehmens werden möchten.
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