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Eine Inhaberaktie ist ein Beteiligungspapier, das vollständig im Besitz der Person oder des Unternehmens ist, die das physische Aktienzertifikat trägt. Da die Aktie bei keiner Behörde registriert ist, besteht der einfachste Weg zur Übertragung des Eigentums darin, die physischen Papiere vorzulegen.
Bei der Registrierung eines Unternehmens auf den Bahamas wissen viele Unternehmen nicht, ob Inhaberaktien auf den Bahamas erlaubt sind oder nicht. Um diese Frage zu beantworten, erlaubte das Land bisher Inhaberaktien, hatte sie jedoch im Jahr 2000 abgeschafft. Alle bisherigen Inhaberaktien wurden am 30. Juni 2001 eingezogen. Diese Änderungen wurden im International Business Company (IBC) Act 2000 als a Aufhebung des IBC Act 1989, um das Wirtschaftsrecht zu verbessern und das Vertrauen internationaler Investoren zu gewinnen. Das Gesetz besagt auch, dass es mindestens einen Aktionär der Gesellschaft geben muss und die wirtschaftlichen Eigentümer einer Gesellschaft dem eingetragenen Vertreter bekannt gegeben werden müssen, sie jedoch nicht öffentlich bekannt sind.
Die Abschaffung der Bahamas-Inhaberaktien hat die von der FSF, der FATF und der OECD aufgeworfenen Transparenzprobleme in Bezug auf die Identifizierung, Aufzeichnung und Verbreitung relevanter Informationen über Rechts- und Geschäftseinheiten angegangen.
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