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Jedes Unternehmen muss ab dem Tag seiner Geschäftstätigkeit oder innerhalb von 14 Tagen nach seiner Gründung einen Sitz haben, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher liegt.
Der eingetragene Sitz ist der Ort, an dem dem Unternehmen Schriften, Vorladungen, Bekanntmachungen, Bestellungen und andere offizielle Dokumente zugestellt werden können. Es befindet sich am eingetragenen Sitz, an dem das Mitgliederregister der Gesellschaft geführt wird, es sei denn, die Gesellschaft informiert den Handelsregister über einen anderen Ort.
Wir sind immer stolz darauf, ein erfahrener Finanz- und Unternehmensdienstleister auf dem internationalen Markt zu sein. Wir bieten Ihnen als geschätzten Kunden den besten und wettbewerbsfähigsten Wert, um Ihre Ziele in eine Lösung mit einem klaren Aktionsplan umzuwandeln. Unsere Lösung, Ihr Erfolg.