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Eine steuerbefreite Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist eine Art Unternehmensstruktur, die in einigen Gerichtsbarkeiten verwendet wird, insbesondere im Zusammenhang mit dem Gesellschaftsrecht in Singapur. Dieser Begriff ist spezifisch für den rechtlichen Rahmen Singapurs und kann in anderen Ländern abweichen.

Hier ist eine Aufschlüsselung dessen, was eine steuerbefreite Privatgesellschaft mit beschränkter Haftung bedeutet:

  1. Private Company Limited by Shares: Dieser Teil des Begriffs bezieht sich auf die rechtliche Struktur des Unternehmens. Eine private Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist eine gängige Unternehmensform, bei der die Haftung der Aktionäre auf den Betrag beschränkt ist, den sie in die Gesellschaft investiert haben. Aktionäre halten Anteile an der Gesellschaft, und das Kapital der Gesellschaft ist in Anteile aufgeteilt. Diese Struktur wird häufig von kleinen und mittleren Unternehmen genutzt.
  2. Steuerbefreites Privatunternehmen: In Singapur ist ein steuerbefreites Privatunternehmen eine bestimmte Kategorie von Privatunternehmen, die bestimmte Kriterien erfüllen. Zu den wichtigsten Merkmalen eines steuerbefreiten Privatunternehmens in Singapur gehören:
    • Anzahl der Aktionäre: Ein steuerbefreites Privatunternehmen darf nicht mehr als 20 Aktionäre haben. Diese Einschränkung soll das Unternehmen relativ klein und privat halten.
    • Beschränkungen der Aktienübertragung: Die Aktien einer steuerbefreiten Privatgesellschaft sind nicht frei übertragbar. Dies bedeutet, dass die Satzung oder die Aktionärsvereinbarung des Unternehmens Beschränkungen für den Verkauf oder die Übertragung von Aktien an Außenstehende ohne Zustimmung der bestehenden Aktionäre enthalten kann.
    • Keine Unternehmensanteilseigner: Ein steuerbefreites Privatunternehmen kann kein anderes Unternehmen als Aktionär haben, mit Ausnahme bestimmter steuerbefreiter Unternehmen, wie z. B. hundertprozentige Tochtergesellschaften.
    • Anforderungen an die jährliche Einreichung: Von der Steuer befreite Privatunternehmen haben im Vergleich zu größeren Unternehmen in der Regel geringere Anforderungen an die jährliche Einreichung bei der Accounting and Corporate Regulatory Authority (ACRA) in Singapur.
    • Befreiung von der Prüfung: Sie haben möglicherweise auch Anspruch auf eine Befreiung von der Prüfung, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen, was die Compliance-Kosten senken kann.
    • Jahresabschlüsse: Obwohl sie in einigen Fällen von der Prüfung befreit sind, sind sie dennoch verpflichtet, Jahresabschlüsse zu erstellen und einzureichen.

Das Konzept einer steuerbefreiten Privatgesellschaft mit beschränkter Haftung soll kleinen Unternehmen und Start-ups die Geschäftstätigkeit in Singapur erleichtern, indem einige der mit größeren Unternehmen verbundenen regulatorischen und Compliance-Aufwände verringert werden. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass sich die spezifischen Regeln und Anforderungen im Laufe der Zeit ändern können. Daher ist es für Unternehmen wichtig, sich bei der Prüfung dieser Unternehmensstruktur an Rechts- und Finanzexperten zu wenden oder sich auf die neuesten Vorschriften zu beziehen.

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