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Einzelunternehmen | Partnerschaft | Limited Partnership (LP) | Limited Liability Partnership (LLP) | Unternehmen | |
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Definition | Ein Unternehmen im Besitz einer Person. | Eine Vereinigung von zwei oder mehr Personen, die gemeinsam geschäftlich tätig sind, um Gewinn zu erzielen. | Eine Personengesellschaft bestehend aus zwei oder mehr Personen mit mindestens einer persönlich haftenden Gesellschafterin und einer Kommanditistin. | Eine Partnerschaft, bei der die Haftung eines einzelnen Partners im Allgemeinen begrenzt ist. | Eine Geschäftsform, die eine juristische Person ist, die von ihren Aktionären und Direktoren getrennt ist. |
Gehört | Eine Person. | In der Regel zwischen 2 und 20 Partner. Eine Partnerschaft von mehr als 20 Partnern muss gemäß dem Companies Act, Kapitel 50, als Unternehmen eingetragen sein (außer bei professionellen Partnerschaften). | Mindestens 2 Partner; ein persönlich haftender Gesellschafter und ein Kommanditist, keine Höchstgrenze. | Mindestens 2 Partner, keine Höchstgrenze. | Befreite Privatgesellschaft - 20 Mitglieder oder weniger und keine Gesellschaft hält ein wirtschaftliches Interesse an den Aktien der Gesellschaft. Privatunternehmen - 50 Mitglieder oder weniger. Aktiengesellschaft - kann mehr als 50 Mitglieder haben. |
Rechtsstellung | Keine eigenständige juristische Person - der Eigentümer haftet unbeschränkt. Kann im eigenen Namen verklagt oder verklagt werden. Kann auch im Firmennamen verklagt werden. Kann Eigentum im Namen einer Person besitzen. Eigentümer haftet persönlich für Schulden und Geschäftsverluste. | Keine eigenständige juristische Person - Partner haften unbeschränkt. Kann im Namen des Unternehmens verklagt oder verklagt werden. Kann kein Eigentum im Namen des Unternehmens besitzen. Partner haften persönlich für die Schulden und Verluste der Partner, die anderen Partnern entstanden sind. | Keine eigenständige juristische Person. Die persönlich haftende Gesellschafterin haftet unbeschränkt. Der Kommanditist haftet nur begrenzt - kann wahrscheinlich im Namen des Unternehmens verklagt oder verklagt werden. Kann kein Eigentum im Namen des Unternehmens besitzen. Die persönlich haftende Gesellschafterin haftet persönlich für Schulden und Verluste der LP. Der Kommanditist haftet nicht persönlich für die Schulden oder Verpflichtungen von LP, die über die Höhe seines vereinbarten Beitrags hinausgehen. | Eine von ihren Partnern getrennte juristische Person Partner haben eine beschränkte Haftung. Kann im Namen von LLP verklagt oder verklagt werden. Kann Eigentum im Namen von LLP besitzen. Partner haften persönlich für Schulden und Verluste, die sich aus ihren eigenen rechtswidrigen Handlungen ergeben. Partner, die nicht persönlich für Schulden und Verluste von LLP haften, die anderen Partnern entstehen. | Eine von ihren Mitgliedern und Direktoren getrennte juristische Person. Mitglieder haften nur begrenzt. Kann im Namen des Unternehmens verklagt oder verklagt werden. Kann Eigentum im Namen des Unternehmens besitzen. Mitglieder, die nicht persönlich für Schulden und Verluste des Unternehmens haften. |
Registrierungsanforderungen | Alter 18 Jahre oder älter. Staatsbürger von Singapur / ständiger Wohnsitz / Inhaber von EntrePass. Wenn der Eigentümer nicht in Singapur ansässig ist, muss er einen Bevollmächtigten ernennen, der seinen gewöhnlichen Wohnsitz in Singapur hat. Selbstständige müssen ihr Medisave-Konto beim CPF-Vorstand aufladen, bevor sie einen neuen Firmennamen registrieren, Registrant eines bestehenden Firmennamens werden oder ihre Firmennamenregistrierung erneuern. Unentlastete Bankrotte können das Geschäft nicht ohne Genehmigung des Gerichts oder des offiziellen Bevollmächtigten führen. | Alter 18 Jahre oder älter. Staatsbürger von Singapur / ständiger Wohnsitz / Inhaber von EntrePass. Wenn die Eigentümer nicht in Singapur ansässig sind, müssen sie einen Bevollmächtigten ernennen, der normalerweise in Singapur ansässig ist. Selbstständige müssen ihr Medisave-Konto beim CPF-Vorstand aufladen, bevor sie einen neuen Firmennamen registrieren, Registrant eines bestehenden Firmennamens werden oder ihre Firmennamenregistrierung erneuern. Unentlastete Bankrotte können das Geschäft nicht ohne Genehmigung des Gerichts oder des offiziellen Bevollmächtigten führen. | Mindestens eine persönlich haftende Gesellschafterin und eine Kommanditistin - beide können Einzelpersonen (mindestens 18 Jahre alt) oder juristische Personen (Unternehmen oder LLP) sein. Wenn alle persönlich haftenden Gesellschafter ihren gewöhnlichen Wohnsitz außerhalb Singapurs haben, müssen sie einen lokalen Manager ernennen, der seinen gewöhnlichen Wohnsitz in Singapur hat. Selbstständige müssen ihr Medisave-Konto beim CPF-Vorstand aufladen, bevor sie sich als Partner einer neuen LP registrieren, registrierter Partner einer bestehenden LP werden oder ihre LP-Registrierung erneuern. Unentlastete Bankrotte können das Geschäft nicht ohne Genehmigung des Gerichts oder des offiziellen Bevollmächtigten führen. | Mindestens zwei Partner, bei denen es sich um Einzelpersonen (mindestens 18 Jahre) oder Körperschaften (Unternehmen oder LLP) handeln kann. Mindestens ein Manager mit gewöhnlichem Wohnsitz in Singapur und mindestens 18 Jahren. Unentlastete Bankrotte können das Geschäft nicht ohne Genehmigung des Gerichts oder des offiziellen Bevollmächtigten führen. | Mindestens ein Aktionär. Mindestens ein in Singapur ansässiger Direktor, mindestens 18 Jahre alt. Wenn ein Ausländer als lokaler Direktor des Unternehmens auftreten möchte, kann er dies Beantragen Sie einen EntrePass beim Arbeitsministerium. Unentlastete Bankrotte können kein Direktor sein und kein Unternehmen ohne Zustimmung des Gerichts oder des offiziellen Bevollmächtigten führen. |
Formalitäten und Kosten | Schnell und einfach einzurichten. Einfach zu verwalten und zu verwalten. Die Registrierungskosten sind minimal. Weniger administrative Aufgaben. Kann die Gewerbeanmeldung um ein oder drei Jahre verlängern. | Schnell und einfach einzurichten. Einfach zu verwalten und zu verwalten. Die Registrierungskosten sind minimal. Weniger administrative Aufgaben. Kann die Gewerbeanmeldung um ein oder drei Jahre verlängern. | Schnell und einfach einzurichten. Einfach zu verwalten und zu verwalten. Die Registrierungskosten sind minimal. Weniger administrative Aufgaben. Kann die Gewerbeanmeldung um ein oder drei Jahre verlängern. | Schnell und einfach einzurichten. Weniger Formalitäten und Verfahren als ein Unternehmen. Die Registrierungskosten sind relativ gering und es sind weniger regulatorische Pflichten zu erfüllen als bei einem Unternehmen. Keine gesetzlichen Anforderungen für Hauptversammlungen, Direktoren, Unternehmenssekretär, Aktienzuteilungen usw. Von einem der Manager muss lediglich eine jährliche Solvabilitäts- / Insolvenzerklärung eingereicht werden, aus der hervorgeht, ob das LLP in der Lage ist oder nicht, seine Schulden im normalen Geschäftsverlauf zu begleichen. | Die Einrichtung und Wartung ist teurer. Weitere Formalitäten und Verfahren sind einzuhalten. Muss innerhalb von 6 Monaten nach Gründung einen Unternehmenssekretär ernennen. Muss innerhalb von 3 Monaten nach der Gründung einen Abschlussprüfer ernennen, es sei denn, das Unternehmen ist von den Prüfungsanforderungen befreit. Jährliche Renditen müssen geführt werden. Die gesetzlichen Anforderungen für Hauptversammlungen, Direktoren, Unternehmenssekretär, Aktienzuteilungen usw. müssen eingehalten werden. |
Steuern | Gewinne werden mit den persönlichen Einkommensteuersätzen des Eigentümers besteuert. | Gewinne werden mit den persönlichen Einkommensteuersätzen der Partner besteuert. | Gewinne werden mit den persönlichen Einkommensteuersätzen der Partner (falls individuell) oder dem Körperschaftsteuersatz (falls Körperschaft) besteuert. | Gewinne werden mit den persönlichen Einkommensteuersätzen der Partner (falls individuell) oder dem Körperschaftsteuersatz (falls Körperschaft) besteuert. | Gewinne werden mit Körperschaftsteuersätzen besteuert. |
Rechtskontinuität | Besteht, solange der Eigentümer lebt und das Geschäft fortsetzen möchte. | Besteht vorbehaltlich einer Partnerschaftsvereinbarung. | Besteht vorbehaltlich einer Partnerschaftsvereinbarung. Wenn es keinen Kommanditisten gibt, wird die LP-Registrierung ausgesetzt und die persönlich haftenden Gesellschafter gelten gemäß dem Business Names Registration Act als registriert. Sobald ein neuer Kommanditist ernannt wurde, wird die Registrierung der LP auf "live" zurückgesetzt und die Registrierung der persönlich haftenden Gesellschafter nach dem Business Names Registration Act wird eingestellt. | Das LLP hat eine ewige Nachfolge, bis es abgewickelt oder abgeschlagen wird. | Ein Unternehmen hat eine ewige Nachfolge, bis es aufgelöst oder gestrichen wird. |
Das Geschäft schließen | Durch Eigentümer - Einstellung des Geschäfts. Der Registrar kann die Registrierung stornieren, wenn sie nicht erneuert wird oder wenn der Registrar zufrieden ist. | Von den Partnern - Einstellung des Geschäfts. Der Registrar kann die Registrierung stornieren, wenn sie nicht erneuert wird oder wenn der Registrar zufrieden ist. | Durch Komplementär - Einstellung des Geschäfts oder Auflösung von LP. Der Registrar kann die Registrierung stornieren, wenn sie nicht erneuert wird oder wenn der Registrar zufrieden ist. LP ist nicht mehr gültig. | Abwicklung - freiwillig von Mitgliedern oder Gläubigern, zwangsweise von Gläubigern. | Abwicklung - freiwillig von Mitgliedern oder zwangsweise von Gläubigern. |
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