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Auf den Bahamas gibt es keine Einkommens-, Kapitalgewinn-, Vermögens-, Erbschafts-, Erbschafts-, Schenkungs- oder Arbeitslosensteuern. Auf den Bahamas werden ausländische Unternehmen nicht mit ihren Einkünften besteuert, obwohl sie möglicherweise zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen verpflichtet sind. Arbeitnehmer und Arbeitgeber müssen Steuersätze mit 3,9% bzw. 5,9% ihres Einkommens zahlen, bis zu einem maximalen Jahreseinkommen von 670 Bahama-Dollar (BSD) pro Woche oder 2.903 pro Monat. Diese Höchstgrenze wurde 2018 festgelegt und wird auf Grundlage des prognostizierten Anstiegs der Durchschnittsgehälter um zwei Jahre angehoben. Allerdings gab es aufgrund der Covid-Pandemie im Jahr 2020 kein neues Niveau.

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