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Im Kontext der Körperschaftsbesteuerung ist ein „befreites“ Privatunternehmen ein Unternehmen, das von der Körperschaftssteuer befreit ist. Das bedeutet, dass das Unternehmen auf seine Gewinne keine Körperschaftssteuer zahlen muss. Es gibt verschiedene Arten privater Unternehmen, die von der Körperschaftssteuer befreit sein können, darunter Wohltätigkeitsorganisationen, religiöse Organisationen und bestimmte Arten gemeinnütziger Organisationen.
Andererseits ist ein „nicht steuerbefreites“ Privatunternehmen eine Art gewinnorientierte Kapitalgesellschaft, die der Körperschaftsteuer unterliegt. Das bedeutet, dass das Unternehmen auf seine Gewinne Körperschaftsteuer zahlen muss. Zu den nicht steuerbefreiten Privatunternehmen können Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung (LLCs) sowie bestimmte Arten von Kapitalgesellschaften gehören.
Es ist erwähnenswert, dass sich der Begriff „Privatunternehmen“ auf jedes Unternehmen beziehen kann, das nicht börsennotiert ist, unabhängig davon, ob es von der Körperschaftssteuer befreit ist oder nicht. Daher sind nicht alle Privatunternehmen von der Körperschaftssteuer befreit.
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